| GF82.10-P-0001A | Leuchtweitenregulierung (LWR) Funktion | 28.7.98 |
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| Die elektrische Leuchtweitenregulierung ist zum Schutz vor der Blendung des Gegenverkehrs für Fahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern gesetzlich vorgeschrieben. Die Leuchtweitenregulierung hält den Neigungswinkel des Abblendlichts unabhängig von der Beladung des Fahrzeugs automatisch innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen.
Der Vorder- und der Hinterachssensor der Leuchtweitenregulierung erfaßt für das Steuergerät Leuchtweitenregulierung jede Änderung des Fahrzeugniveaus. Das Steuergerät vergleicht die Signale der Sensoren mit der Scheinwerfereinstellung und steuert, wenn notwendig, die Motoren Leuchtweitenregulierung in den Scheinwerfern zur Korrektur des Neigungswinkels an. |
Eine Korrektur des Neigungswinkels erfolgt jedoch nur dann, wenn die Signale des geänderten Fahrzeugniveaus über einen bestimmten Zeitraum am Steuergerät anliegen. Dadurch wird eine Korrektur durch kurzfristige Niveauänderungen, z. B. beim Einfedern auf unebener Fahrbahn, ausgeschlossen.
Zur Funktion der elektrischen Leuchtweitenregulierung muß die Zündung und das Abblendlicht eingeschaltet sein. Beim Typ 129 mit Adaptiven Dämpfungs-System (ADS) erfaßt das Steuergerät Leuchtweitenregulierung über die Signale der Niveausensoren an der Vorder- und Hinterachse die Änderungen des Fahrzeugniveaus. |
| Achssensor Leuchtweitenregulierung Anordnung/Aufgabe | GF82.10-P-2100A | ||
| Motor Leuchtweitenregulierung Anordnung/Aufgabe | GF82.10-P-2101A | ||
| Steuergerät Leuchtweitenregulierung Anordnung/Aufgabe | GF82.10-P-2102A |